| Instanz: | Obergericht | |---|---| | Abteilung: | I. Kammer | | Rechtsgebiet: | OR (Obligationenrecht) | | Entscheiddatum: | 19.10.2000 | | Fallnummer: | 11 00 107 | | LGVE: | 2000 I Nr. 22 | | Leitsatz: | Art. 257d, 266l und 271 OR. Bei Kündigung gegenüber einer aus mehreren Personen bestehenden Mieterschaft genügt es, alle Mieter auf einem einzigen amtlichen Formular als Empfänger aufzuführen und die Kündigung in einem einzigen Schreiben an die Adresse aller Mitmieter zuzustellen. Eine ausserordentliche Kündigung wegen Zahlungsrückstands der Mieterschaft bei einem Verzug von sieben Tagen und einem Mietzinsausstand von fast drei Monatsmieten verstösst nicht gegen Treu und Glauben.