{"Signatur": "LU_OG_001", "Spider": "LU_Gerichte", "Sprache": "de", "Datum": "2000-10-19", "HTML": {"Datei": "LU_Gerichte/LU_OG_001_11-00-107_2000-10-19.html", "URL": "https://gerichte.lu.ch/recht_sprechung/lgve/Ajax?EnId=26", "Checksum": "805b5b67acf4dfcc125fc38aa7ac6fa6"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["11 00 107", "2000 I Nr. 22"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Luzern Obergericht I. Kammer 19.10.2000 11 00 107 (2000 I Nr. 22)"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Lucerne Obergericht I. Kammer 19.10.2000 11 00 107 (2000 I Nr. 22)"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Lucerna Obergericht I. Kammer 19.10.2000 11 00 107 (2000 I Nr. 22)"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Luzern Obergericht I. Kammer"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Lucerne Obergericht I. Kammer"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Lucerna Obergericht I. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Art. 257d, 266l und 271 OR. Bei Kündigung gegenüber einer aus mehreren Personen bestehenden Mieterschaft genügt es, alle Mieter auf einem einzigen amtlichen Formular als Empfänger aufzuführen und die Kündigung in einem einzigen Schreiben an die Adresse aller Mitmieter zuzustellen. Eine ausserordentliche Kündigung wegen Zahlungsrückstands der Mieterschaft bei einem Verzug von sieben Tagen und einem Mietzinsausstand von fast drei Monatsmieten verstösst nicht gegen Treu und Glauben. | OR (Obligationenrecht)"}], "ScrapyJob": "446973/63/2392", "Zeit UTC": "18.02.2026 03:15:58", "Checksum": "b0a04c4d0a5762ce1f3be47ecfc3eb7a", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Luzern Obergericht I. Kammer 19.10.2000 11 00 107 (2000 I Nr. 22)\nRegeste:\nArt. 257d, 266l und 271 OR. Bei Kündigung gegenüber einer aus mehreren Personen bestehenden Mieterschaft genügt es, alle Mieter auf einem einzigen amtlichen Formular als Empfänger aufzuführen und die Kündigung in einem einzigen Schreiben an die Adresse aller Mitmieter zuzustellen. Eine ausserordentliche Kündigung wegen Zahlungsrückstands der Mieterschaft bei einem Verzug von sieben Tagen und einem Mietzinsausstand von fast drei Monatsmieten verstösst nicht gegen Treu und Glauben. | OR (Obligationenrecht)\n\n| Instanz: | Obergericht |\n|---|---|\n| Abteilung: | I. Kammer |\n| Rechtsgebiet: | OR (Obligationenrecht) |\n| Entscheiddatum: | 19.10.2000 |\n| Fallnummer: | 11 00 107 |\n| LGVE: | 2000 I Nr. 22 |\n| Leitsatz: | Art. 257d, 266l und 271 OR. Bei Kündigung gegenüber einer aus mehreren Personen bestehenden Mieterschaft genügt es, alle Mieter auf einem einzigen amtlichen Formular als Empfänger aufzuführen und die Kündigung in einem einzigen Schreiben an die Adresse aller Mitmieter zuzustellen. Eine ausserordentliche Kündigung wegen Zahlungsrückstands der Mieterschaft bei einem Verzug von sieben Tagen und einem Mietzinsausstand von fast drei Monatsmieten verstösst nicht gegen Treu und Glauben. |\n| Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. |"}