sie sind aber selber nicht be-rechtigt, ein Kostensicherungsgesuch zu stellen. Der Präsident der I. Kammer, 22. November 1999 (01 99 10) (Das Bundesgericht schrieb die dagegen erhobene staatsrechtliche Beschwerde am 27. März 2000 wegen Gegenstandslosigkeit ab, schützte aber in den Erwägungen den angefochtenen Entscheid.) |