Ferner dient die Beschlagnahme der Beweissicherung. Dass die Beschlagnahme dabei überraschend und an allen drei Standorten gleichzeitig zu erfolgen hat, um eine Verschiebung des Materials zu verhindern, liegt auf der Hand. Daher rechtfertigt sich die Anordnung ohne vorgängige Anhörung der Gesuchsgegnerin. Entgegen Antrag Ziff. 7 können die mit der Ausführung der Beschlagnahme beauftragten Polizeibeamten nicht ermächtigt werden, eine Ungehorsamsstrafe anzudrohen. Sollte die Gesuchsgegnerin oder deren Mitarbeiter die Mitwirkung verweigern, sind ihnen die Folgen von Art. 292 StGB durch den Richter anzudrohen. |