8. - Der Gesuchsteller verlangt das Verbot des Handels mit der Uhr-Nachbildung Modell AE-3003 L sowie ein Werbeverbot für die Imitation unter Strafandrohung nach Art. 292 StGB. Dem steht nichts entgegen, handelt es sich doch um eine vorläufige Vollstreckung seines glaubhaft gemachten Schutzanspruches. Ferner ist die gleichzeitige Beschlagnahme sämtlicher Uhrmodelle AE-3003 L, des dazugehörigen Werbematerials und der Geschäftsunterlagen zu den Nachbildungen in den beiden Geschäftslokalen und am Wohnort der Gesuchsgegnerin beantragt.