Diese geringfügigen Unterschiede sind indes nicht erkennbar, wenn die Uhr am Handgelenk getragen wird. Zudem sind die Armbänder leicht auswechselbar, und die Originaluhr wird auch mit einem Metallarmband angeboten. Diesem Element kommt mithin keine entscheidende Bedeutung zu. Bei einer derartigen Übereinstimmung des Erscheinungsbildes kann nicht von einer blossen Ähnlichkeit bei oberflächlicher Betrachtung gesprochen werden, wie dies die Gesuchsgegnerin tut. Dabei spielt das Material (Stanzblech/Stahl) keine Rolle, da es vorliegend das Erscheinungsbild nicht wesentlich beeinflusst.