Die vom Gesuchsgegner am 15. Mai 1997 hinterlegte und - soweit ersichtlich - noch nicht eingetragene Marke "TUTORIS" ist als reine Wortmarke ohne besondere graphische Gestaltung angemeldet worden, weshalb sie einzig in Grossbuchstaben dargestellt wurde. Sie entspricht nicht den verschiedenen von der Werbeagentur B. & Partner im Auftrag der Gesuchstellerin entwickelten Schriftzügen. Das blosse Wort TUTORIS ist indes lediglich der Genitiv des lateinischen Wortes TUTOR, was Vormund bedeutet. Als solches stellt es Gemeingut dar, das in jedem Text verwendet werden kann, zumal die ursprüngliche lateinische Sprache nur Grossbuchstaben kennt.