3. - Die Gesuchstellerin beruft sich im weiteren auf das Urheberrechtsgesetz (URG, SR 231.1). Die Marke Tutoris sei in ihrem Auftrag von der Werbeberatungsfirma B. & Partner entworfen worden, weshalb die Urheberrechte bei dieser Firma lägen, welche ihr die Nutzungs- und Verwertungsrechte vollumfänglich in Lizenz abgetreten habe. Als Lizenznehmerin sei sie aktivlegitimiert, die Nutzungsrechte gegenüber Dritten geltend zu machen. Der Schriftzug "TUTORIS" stelle ein Werk der bildenden Kunst im Sinne von Art. 2 Abs. 2 lit.