Bobo tritt nach aussen als ausgesprochener Exponent der Gesuchstellerin in Erscheinung, wobei das Publikum die rechtliche Unterscheidung zwischen Dance-Club und dem Künstler selbst kaum zu treffen vermag. Demgegenüber tangieren Unregelmässigkeiten bei der Vertragserfüllung im Innenverhältnis der Parteien (Buchführung, Abrechnung der Lizenzgebühren) den guten Ruf von DJ Bobo in der Öffentlichkeit kaum.