Es liegt auf der Hand, dass der geschäftliche Ruf von DJ Bobo, dessen Namen die Gesuchsgegnerin verwendet und im Dance-Club vermarktet, durch verärgerte oder verunsicherte Kunden des Dance-Clubs gefährdet wird, was auch seinem künstlerischen Auftreten in der Öffentlichkeit Schaden zufügen kann. DJ Bobo tritt nach aussen als ausgesprochener Exponent der Gesuchstellerin in Erscheinung, wobei das Publikum die rechtliche Unterscheidung zwischen Dance-Club und dem Künstler selbst kaum zu treffen vermag.