Die Gesuchsgegnerin illustriert die wichtigen Kündigungsgründe im vorliegenden Fall mit diversen Mahnungen und Reklamationen betreffend den DJ Bobo Dance-Club der Gesuchstellerin, welche schlussendlich teilweise direkt an sie gerichtet wurden. (...) Somit bestanden bereits kurze Zeit nach Beginn der festen Vertragsdauer offene Schulden, welche die Gesuchstellerin trotz Mahnungen nicht oder nur mit grosser Verzögerung beglichen hat. Dass damit auch der geschäftliche Ruf von DJ Bobo und dessen Management tangiert wurde, geht schon aus dem Umstand hervor, dass sich nachweislich zumindest ein Gläubiger von sich aus direkt mit der Gesuchsgegnerin in Verbindung gesetzt hat.