| | Entscheid: | 10. - Die Gesuchstellerin (Lizenznehmerin) beruft sich auf den ordentlicherweise nicht kündbaren Lizenzvertrag und bringt vor, die Gesuchsgegnerin (Lizenzgeberin) gefährde ihre (dinglichen) Exklusivrechte durch die ausgesprochene Kündigung aus wichtigem Grund. Die Gesuchsgegnerin stellt sich demgegenüber auf den Standpunkt, die Weiterführung des Vertragsverhältnisses sei ihr unzumutbar, weshalb die Kündigung rechtswirksam sei. 10.1.