Beweislast im urheberrechtlichen Massnahmeverfahren für das Vorliegen wichtiger Gründe. Zahlungsschwierigkeiten während nahezu der ganzen bisherigen Vertragsdauer machen die Fortsetzung des Dauerschuldverhältnisses unzumutbar, wenn dadurch der geschäftliche Ruf der Lizenzgeberin gefährdet wird. | | Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. | | Entscheid: | 10. - Die Gesuchstellerin (Lizenznehmerin) beruft sich auf den ordentlicherweise nicht kündbaren Lizenzvertrag und bringt vor, die Gesuchsgegnerin (Lizenzgeberin) gefährde ihre (dinglichen) Exklusivrechte durch die ausgesprochene Kündigung aus wichtigem Grund.