Neben der immer noch erheblichen Anzahl bestehender Betreibungen mit einem Betrag von über Fr. 160'000.-- weist auch die von der Beklagten vorgeschlagene Vereinbarung mit ihren Gläubigern auf ihre Zahlungsunfähigkeit hin. Damit wollte die Beklagte erreichen, dass die Gläubiger ihre Forderungen in Darlehen umwandeln bei gleichzeitigem Rangrücktritt bis zur vollständigen Begleichung aller Darlehen. In der Präambel dieses Vereinbarungsentwurfs erklärt die Beklagte selber, sie sei im Verlaufe der letzten zwei Jahre aus verschiedenen Gründen in finanzielle Schwierigkeiten geraten.