In einem Kostensicherungsverfahren war streitig, ob die Gesuchsgegnerin (Beklagte) zahlungsunfähig erschien. Aus den Erwägungen: Der vom Kläger aufgelegte Betreibungsregisterauszug der Beklagten vom 10. März 2006 weist in der Zeit vom 4. Oktober 2004 bis 10. März 2006, also in 17 Monaten, 18 Betreibungen mit einem Gesamtbetrag von Fr. 219'306.63 aus. Verlustscheine bestehen keine. Gemäss neustem von der Beklagten aufgelegten Betreibungsregisterauszug vom 17. Mai 2006 verzeichnete sie an diesem Datum noch 15 Betreibungen im Gesamtbetrag von Fr. 167'336.43. Sie hat in der Zwischenzeit somit drei Betreibungen im Betrag von Fr. 51'970.20 bezahlt.