Die Parteien haben in Ziff. 1.7 des Exklusivlizenzvertrags vereinbart, dass die Lizenznehmerin dem Lizenzgeber als Lizenzgebühr eine umsatzabhängige Gebühr von 5 % des Nettoumsatzes auf bezahlten Rechnungen (der Nettoumsatz bezieht sich auf den fakturierten Warenwert ohne Nebenkosten wie z.B. Transporte, Rabatte, Skonti, Mehrwertsteuer) schuldet. Die Lizenzgebühr wurde vom Lizenzgeber bis zum 30. Juni 2004 gestundet. Die Abrechnung der Lizenzgebühren hat halbjährlich, erstmals per 30. Juni 2003, zu erfolgen. Zudem hat die Lizenznehmerin dem Lizenzgeber eine Abrechnung der lizenzgebührenpflichtigen Produkte zukommen zu lassen.