| | Entscheid: | Bei der Berechnung der Lizenzgebühren aus einem Lizenzvertrag muss der Lizenznehmer eine Zusammenstellung jener Geschäfte anfertigen, die aufgrund der lizenzvertraglichen Vereinbarung dafür relevant sind. Daraus hervorgehen müssen zumindest jene Angaben, die eine Nachprüfung ermöglichen. Eine blosse Abrechnung genügt nicht. ====================================================================== Der Gesuchsteller und die Gesuchsgegnerin hatten einen Exklusivlizenzvertrag abgeschlossen.