Die Aufzählung der vorsorglichen Massnahmen ist nicht abschliessend. Die Massnahme muss jedoch dem Einzelfall angemessen sein und in einem vernünftigen Verhältnis zur Verhinderung des drohenden Nachteils stehen. ====================================================================== In einem vorsorglichen Massnahmeverfahren warf die Gesuchstellerin der Gesuchsgegnerin eine Markenverletzung durch den Verkauf gefälschter Kleidungsstücke vor. Sie verlangte die Bekanntgabe der Lieferanten dieser Bekleidungsstücke. Der Präsident der I. Kammer des Obergerichts hiess das Begehren gut. Aus den Erwägungen: 6.1. Die Aufzählung der vorsorglichen Massnahmen in Art.