Der Antrag der Gesuchstellerinnen, wonach dem Gesuchsgegner mit sofortiger Wirkung zu verbieten sei, den Begriff "Atlaslogie" im Zu-sammenhang mit Druckereierzeugnissen, Veranstaltungen, Seminaren, Vorträgen und Schu-lungen aller Art auf dem Gebiet Medizin, Philosophie, Kunst und Wissenschaft sowie der ärztlichen Versorgung und der Gesundheits- und Schönheitspflege zu gebrauchen, ist somit abzuweisen. Präsident der I. Kammer, 8. Juli 2004 (01 04 9) |