Der Begriff "Atlas-logie" beschreibt unmittelbar den Inhalt der Kennzeichnungsgegenstände, d.h. den Inhalt der Druckereierzeugnisse, der Veranstaltungen, Seminare, Vorträge auf dem Gebiet der Medi-zin, Philosophie, Kunst und Wissenschaft sowie der ärztlichen Versorgung, Gesundheits- und Schönheitspflege. Beim Begriff "Atlaslogie" handelt es sich somit um ein Zeichen des Gemeingutes im Sinne von Art. 2 lit. a MSchG, welches vom Markenschutz ausgeschlossen ist, weshalb auch die Gesuchstellerin 2 aus ihrem Markenrecht nichts zu ihren Gunsten ab-leiten kann.