Die Gesuchstellerinnen machen geltend, auf Grund der regen Kundennachfrage habe die Gesuchstellerin 2 eine Ausbildung in Atlaslogie angeboten und die Marke "Atlaslogie" mar-kenrechtlich schützen lassen. Der Gesuchsgegner biete nun eine eigene Atlaslogie-Ausbildung an. So werbe er auf der Homepage des Schweizerischen Verbandes für Atlaslo-gie "www¿ch" für seine Ausbildung. Zudem betreibe er eine eigene Homepage unter "www...ch". Nachdem der Begriff "Atlaslogie" im Bereich der beiden angebotenen Dienstleis-tungen als Marke rechtsgültig hinterlegt und registriert sei, liege eine Markenverletzung vor.