Beim Begriff "Atlaslogie" handelt es sich um ein Zeichen des Gemeingu-tes im Sinne von Art. 2 lit. a MSchG, welches vom Markenschutz ausgeschlossen ist, da es den Inhalt der Kennzeichnungsgegenstände, d.h. den Inhalt der Druckereierzeugnisse, der Veranstaltungen, Seminare, Vorträge auf dem Gebiet der Medizin, Philosophie, Kunst und Wissenschaft sowie der ärztlichen Versorgung, Gesundheits- und Schönheitspflege unmit-telbar bezeichnet. ====================================================================== Im Rahmen eines vorsorglichen Massnahmeverfahrens verlangten die Gesuchstellerinnen 1 und 2, dem Gesuchsgegner sei die Verwendung des Begriffs "Atlaslogie" zu verbieten.