a MSchG, welches vom Markenschutz ausgeschlossen ist, da es den Inhalt der Kennzeichnungsgegenstände, d.h. den Inhalt der Druckereierzeugnisse, der Veranstaltungen, Seminare, Vorträge auf dem Gebiet der Medizin, Philosophie, Kunst und Wissenschaft sowie der ärztlichen Versorgung, Gesundheits- und Schönheitspflege unmit-telbar bezeichnet. | | Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. | | Entscheid: | Art. 2 lit. a MSchG. Beim Begriff "Atlaslogie" handelt es sich um ein Zeichen des Gemeingu-tes im Sinne von Art. 2 lit.