292 StGB superprovisorisch, die Zeichen «Late Night» oder «latenite» im Zusammenhang mit von ihm organisierten Musikveranstaltungen in irgendeiner Form zu gebrauchen, insbesondere in Veranstaltungskalendern, auf Flyern, auf Plakaten, in Zeitungen und Zeitschriften, im Radio oder Fernsehen. Der Entscheid stützte sich auf die Wortmarke «LATENIGHT», welche am 4. August 1999 beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum hinterlegt und am 14. März 2000 unter der Marken-Nr. 470452 ins schweizerische Markenregister eingetragen worden war. Die Marke bezieht sich auf Waren und Dienstleistungen der Klassifikation 9 und 41, welche Bild- und Tonträger sowie Musikveranstaltungen umfasst.