Es liegt auf der Hand, dass ein Konkurrenz-unternehmen an einer Verwendung des schweizerischen Domainnamens im Branchenzusammenhang interessiert ist. Der Gesuchsgegner selber hat ein eminent wirtschaftliches Interesse der Verwendung gerade dieser Bezeichnung, was sich aus der aufliegenden Korrespondenz ergibt. Das der Gesuchstellerin zustehende ausschliessliche Verwendungsrecht für die Worte «ELCO» resp. «ELCOTHERM» könnte aufgrund des Vorgehens des Gesuchsgegners in den letzten Tagen tatsächlich tangiert werden.