14 MSchG ausgeschlossen sein. Bereits aus dem Firmenrecht ergibt sich, dass bei der Verwendung von kennzeichnungskräftigen Fantasiebezeichnungen innerhalb der gleichen Branche ein besonders strenger Massstab anzulegen ist (LGVE 1998 I Nr. 15). Vorliegend kann zumindest nicht ausgeschlossen werden, dass ein kombiniertes Wort mit einem kennzeichnungskräftigen Teil Markenrechte verletzen kann, wenn es im ähnlichen Zusammenhang verwendet wird. Ferner ist zu berücksichtigen, dass die Gesuchstellerin per 12. Januar 2000 die Wortmarke «ELCOTHERM» zur Registrierung im Markenregister angemeldet hat. Das Gesuch erhielt die Nummer 335/2000 und betrifft ebenfalls die Klasse 11.