Die Gesuchstellerin macht diesbezüglich geltend, das in diesen Wortmarken enthaltene, sie und ihre Produkte kennzeichnende Element ELCO sei durch die für die Schweiz exklusive Registrierung des Internet-Domainnamens «elcotherm.ch» bei der Stiftung SWITCH durch den Gesuchsgegner verletzt. Gemäss Art. 13 Abs. 1 MSchG steht dem Markeninhaber das ausschliessliche Recht zu, die Marke zur Kennzeichnung besonderer Produkte und Dienstleistungen zu gebrauchen und darüber zu verfügen. Alle angeführten Marken sind u.a. unter der Klasse 11 registriert, welche für Dienstleistungen u.a. im Bereich von Heizungsgeräten steht. Gemäss Art.