, die Landwirte sind innerhalb ihres Betriebs frei, wie sie ihre landwirtschaftlichen Flächen düngen, gesamtbetrieblich darf die Phosphorbedarfsdeckung jedoch maximal 80 oder 90 % betragen. Auch wenn die reduzierte Phosphorbedarfsdeckung dazu führen kann, dass andere Nährstoffe dem Boden bzw. den Pflanzen wieder zugeführt werden müssen (was gegebenenfalls mit Aufwand und Kosten für die Landwirte verbunden ist), kann daraus nicht geschlossen werden, dass insbesondere mit der neu vorgesehenen Massnahme in § 3 Abs. 1 PhV das Ökosystem aus dem Gleichgewicht geraten würde und ihre Folgen derart umweltschädlich wären, dass sie sich als nicht ansatzweise verhältnismässig erweist.