Eine Reduktion der P-Bilanz auf 80 % bringe eine Halbierung der Abreicherungszeit gegenüber dem 90 %-Szenario. Eine Verschärfung der Suisse-Bilanz bzw. des P-Bilanzsaldos sei eine effektive Methode, die durchschnittliche P-Belastung der landwirtschaftlich genutzten Flächen zu reduzieren und längerfristig auf einem tiefen Niveau zu stabilisieren. Dem antragstellerischen Einwand, dass die in § 3 Abs.1 PhV vorgesehene Reduktion der Phosphorbedarfsdeckung von gesamtbetrieblich 100 auf maximal 90 bzw. 80 % auf keiner nachvollziehbaren Grundlage beruhe, kann nach dem Gesagten nicht gefolgt werden.