Die Abstufung bzw. Unterscheidung ist durchaus sachlich begründet. Die Antragsteller bringen weiter vor, die Senkung der gesamtbetrieblichen Phosphorbedarfsdeckung von 100 % auf 80 bzw. 90 % sei willkürlich bzw. basiere auf keiner nachvollziehbaren Grundlage. Wie bereits dargelegt, besteht gemäss Schlussbericht der Agroscope das grösste Potential, um die mittleren algenwirksamen P-Frachten aus dem Einzugsgebiet des Baldeggersees auf den tolerierbaren Wert zu reduzieren, bei der räumlichen Stoffquelle, d.h. dem P-Gehalt der Böden. Dies erklärt das mit den Änderungen der PhV angestrebte Ziel der P-Abreicherung in den Böden.