Nicht gehört werden können die Antragsteller daher auch mit ihrer Kritik, dass die Betriebe auf dem Kantonsgebiet Luzern im Bereich des Hallwilersees an Zielwerten gemessen würden, welche massgebend durch die landwirtschaftlichen Betriebe auf dem Boden des Kantons Aargau, welcher weniger weitgehende Massnahmen zur Phosphorreduktion ergriffen habe, mitbeeinflusst würden. Im Übrigen kann darauf hingewiesen werden, dass auch der Kanton Aargau Massnahmen zur Phosphorreduktion im Spezialgebiet "Hallwilersee-Sanierung" ergriffen hat, jedoch ohnehin kein Anspruch darauf besteht, dass die landwirtschaftlichen Betriebe in den zwei Kantonen gleichbehandelt werden (vgl. E. 6.2.3.2 fünfter Abschnitt