Anhaltspunkte dafür, dass die neuen Zielwerte in § 1 Abs. 2 PhV nicht entsprechend den spezifischen örtlichen Verhältnissen für jeden See individuell festgelegt wurden, sondern blindlings aus dem Fachartikel "Sauerstoffzehrung in Seen" übernommen wurden, sind nicht ersichtlich. Denn der Zielwert wurde nicht pauschal für alle drei Seen auf 10 -15 mg P/m3 oder das Mittel (12,5 mg P/m3) festgelegt, sondern für den Sempacher- und Baldeggersee bei 15 mg P/m3 und für den Hallwilersee bei 10 mg P/m3 angesetzt. Bei dieser unterschiedlichen Festsetzung der Werte wurde den verschiedenen Situationen bei den Seen bzw. ihren individuellen Eigenschaften Rechnung getragen.