Dass die Rechtsetzung offensichtlich das Ziel verfehlt und damit zwecklos ist, ist nicht ersichtlich. Die Antragsteller erachten sodann die neue Zielfestlegung gemäss § 1 Abs. 2 PhV als willkürlich. Die für die Seen festgelegten Zielwerte von 15 mg P/m3 (für den Sempacher- und Baldeggersee) und 10 mg P/m3 (für den Hallwilersee) stützen sich auf die Anforderungen an die Wasserqualität oberirdischer Gewässer gemäss Anhang 2 Ziff. 13 Abs. 2 GSchV. Wissenschaftliche Arbeiten haben gezeigt, dass der ursprünglich angenommene Zielwert von 30 mg/m3 zu hoch angesetzt war, um eine mittlere Produktion von Biomasse in den Seen erreichen zu können.