BGer-Urteil 1C_245/2019 vom 19.11.2020 E. 4.6). 6.2.4.2 Die Antragsteller bringen vor, die Änderung der PhV beruhe auf einer unvollständigen Ursachenforschung. Die Rechtssetzung verfehle offensichtlich das Ziel, weshalb sie zwecklos und damit willkürlich sei.