Wo sachliche Gründe fehlen, wird die fragliche Norm schikanös und bewirkt damit eine grobe Ungerechtigkeit. Sinn- und zwecklos sind u.a. gesetzliche Regelungen, die an einer tief greifenden Widersprüchlichkeit leiden. Anders als die Prüfung der Verletzung der Rechtsgleichheit, beschränkt sich die Willkürprüfung auf die Frage, ob sich ein staatlicher Akt auf vernünftige und sachliche Gründe stützen lässt. Es wird hier nicht umfassend geprüft, ob Differenzierungen als gerechtfertigt erscheinen, sondern ob Erlasse oder Einzelakte im Ergebnis nicht in stossender Weise dem Gerechtigkeitsgedanken zuwiderlaufen (zum Ganzen: Häfelin/Haller/Keller/Thurnherr, a.a.