Schutz bietet (vgl. E. 3 und E. 5.2.6.3 dritter Abschnitt hiervor). Darüber hinaus führt der Antragsgegner in diesem Zusammenhang aus, dass der Landwirt für die Berechnung der einzelbetrieblichen Bedarfsdeckung Analysen von lediglich 80 % der düngbaren Fläche des Betriebs einreichen müsse, womit bewusst eine Toleranz von mindestens 20 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche eingerechnet werde. Wie bereits dargelegt, dürfen Erklärungen der Behörde über die beabsichtigte künftige Anwendung einer Vorschrift berücksichtigt werden.