Nach dem Gesagten ist mit rund 55 % der überwiegende Anteil an landwirtschaftlichen Flächen als "beitragend" zu qualifizierten und verteilen sich die beitragenden Flächen auf dem gesamten Einzugsgebiet des Baldeggersees. Die Unterschiede bzgl. des jeweiligen Anteils an beitragenden Flächen zwischen den einzelnen Teileinzugsgebieten erweisen sich nicht als derart gross bzw. wesentlich, als dass sich vorliegend aus Praktikabilitätsgründen nicht eine einheitliche bzw. flächendeckende Lösung für das gesamte Einzugsgebiet des Baldeggersees (und auch die Einzugsgebiete der beiden anderen Mittellandseen) rechtfertigen würde.