Der Antragsgegner habe die Unterscheidungen unterlassen, die sich aufgrund der wesentlich unterschiedlichen Verhältnisse innerhalb des gleichen Einzugsgebiets aufdrängen würden, weshalb die PhV auch in diesem Punkt den Gleichbehandlungsgrundsatz von Art. 8 Abs. 1 BV verletze. Wie die Antragsteller richtig ausführen, unterscheiden sich im Einzugsgebiet des Baldeggersees die jährlichen Phosphorfrachten (kg/km2 landwirtschaftliche Nutzfläche) je nach Teileinzugsgebiet. Die höchsten Werte sind im Teileinzugsgebiet der Ron zu finden (mittlere Jahres-Phosphorfracht 81 kg/km2 landwirtschaftliche Nutzfläche).