Lediglich ergänzend sei sodann auch an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass die Ungleichbehandlung im Hinblick auf die finanziellen Auswirkungen insofern aufgehoben bzw. gemildert wird, als die PhV für alle drei Zuströmbereiche einen finanziellen Ausgleich bis zur Bedarfsdeckung von 90 % vorsieht. Des Weiteren bringen die Antragsteller mit Verweis auf den Schlussbericht der Agroscope vor, dass selbst in ein und demselben Einzugsgebiet in Bezug auf die jährlichen Phosphorfrachten pro km2 landwirtschaftliche Nutzfläche massive Unterschiede in den einzelnen Teilgebieten bestehen würden.