Die neu festgelegten maximalen Phosphorbedarfsdeckungen sind somit nachvollziehbarerweise nicht an die Zielwerte der Seen gekoppelt, sondern vielmehr an die – je nach See unterschiedlichen – erforderlichen Anstrengungen hinsichtlich der Reduktion der jährlichen Phosphoreinträge in die Seen, um die Zielwerte zu erreichen. Entsprechend erscheint es vorliegend zum einen gerechtfertigt, die Zuströmbereiche des Hallwiler- und Sempachersees bezüglich der maximal zulässigen Phosphorbedarfsdeckung auf den landwirtschaftlichen Betrieben nach Massgabe der ähnlichen Situation gleich zu behandeln, und zum anderen, den Zuströmbereich des Baldeggersees nach Massgabe der unterschiedlichen Situation davon