Es sei nicht nachvollziehbar, weshalb beim Hallwilersee die abgeschlossene Nährstoffbilanz eine Phosphorbedarfsdeckung von gesamtbetrieblich maximal 90 % erreichen dürfe, währenddessen bei der Zielwertfestsetzung die Phosphorbelastung im See im Vergleich zu den beiden anderen Seen lediglich 10 mg/m3 ausmachen dürfe. Die Antragsteller dringen auch mit dieser Argumentation nicht durch, denn der Antragsgegner legt nachvollziehbar dar, dass die Unterscheidung bezüglich der maximalen Phosphorbedarfsdeckung zwischen 80 und 90 % je nach Zuströmbereich der unterschiedlichen Situation bei den drei Seen bzw. dem unterschiedlichen Ausmass, in welchem die Phosphoreinträge bei den drei Seen reduziert