Dies besonders deshalb, weil sie mit der Zielwertfestlegung nach § 1 Abs. 2 PhV nicht im Einklang stehe, welche für den Sempacher- und Baldeggersee einen Zielwert von weniger als 15 mg/m3 und für den Hallwilersee einen solchen von weniger als 10 mg/m3 vorsehe. Es sei nicht nachvollziehbar, weshalb beim Hallwilersee die abgeschlossene Nährstoffbilanz eine Phosphorbedarfsdeckung von gesamtbetrieblich maximal 90 % erreichen dürfe, währenddessen bei der Zielwertfestsetzung die Phosphorbelastung im See im Vergleich zu den beiden anderen Seen lediglich 10 mg/m3 ausmachen dürfe.