Beiträgen ausgeglichen wird – im Regelfall lediglich geringfügig beeinflusst, weshalb das öffentliche Interesse an der Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen gegenüber dem gewichtigen öffentlichen Interesse am Gewässer- und Umweltschutz eine untergeordnete Rolle einnimmt. Zur von den Antragstellern erwähnten Wettbewerbsverzerrung innerhalb des Geltungsbereichs der PhV ist festzuhalten, dass die PhV insofern eine Gleichbehandlung der landwirtschaftlichen Betriebe in den drei Zuströmbereichen beim reduzierten Phosphoreinsatz vorsieht, als für alle drei Bereiche und somit insbesondere auch die landwirtschaftlichen Betriebe im Zuströmbereich des Baldeggersees ein finanzieller Ausgleich bis zur