Ein Teil der Leistungen der Landwirte wird sodann mit Beiträgen entschädigt und es ist davon auszugehen, dass die von den Landwirten selbst zu tragenden Kosten oder Ertragseinbussen nicht derart hoch ausfallen, dass eine bestimmungsgemässe, wirtschaftlich gute Nutzung der landwirtschaftlichen Flächen nicht mehr möglich wäre. Mit schweren Eingriffen in die Wirtschaftsfreiheit, wie etwa dem Verbot einer Erwerbs- oder Geschäftstätigkeit, dem Erfordernis von Fähigkeits- oder Fachausweisen, der Einführung einer Bewilligungspflicht für die Ausübung einer Erwerbs- oder Geschäftstätigkeit oder der Einführung eines Monopols, sind die vorliegenden Beschränkungen nicht zu vergleichen (vgl.