Die Ungleichbehandlung der in den Geltungsbereich der PhV fallenden Landwirte zu den übrigen Landwirten lässt sich folglich damit rechtfertigen, dass diese die Hauptverursacher für die hohe Phosphorkonzentration in den drei Mittellandseen sind. Es ist vorliegend nicht so, dass die Grundstücke, welchen die Nutzungsbeschränkungen auferlegt wurden, zufällig herangezogen wurden und andere Grundstücke davon profitieren.