Nach dem Gesagten steht fest, dass für den Phosphorgehalt in den drei Mittellandseen die Landwirtschaft als Hauptquelle auszumachen ist und sich die angefochtenen Massnahmen in der PhV, welche auf die Landwirtschaft als Verursacherin abzielen, daher als sachlich begründet wie auch nachvollziehbar erweisen. Die Ungleichbehandlung der in den Geltungsbereich der PhV fallenden Landwirte zu den übrigen Landwirten lässt sich folglich damit rechtfertigen, dass diese die Hauptverursacher für die hohe Phosphorkonzentration in den drei Mittellandseen sind.