Für die Massnahmen spricht somit das wichtige öffentliche Interesse des Gewässerschutzes, konkret das Interesse daran, dass die drei Mittellandseen die gesetzlichen Anforderungen an die Wasserqualität einhalten, um so insbesondere den Fischen eine natürliche und gute Lebensgrundlage zu bieten. Zweifelsfrei stehen diesem wichtigen öffentlichen Interesse andere öffentliche Interessen wie auch private Interessen entgegen, so etwa die öffentlichen Interessen an der autonomen landwirtschaftlichen Versorgung und an einer ertragreichen und konkurrenzfähigen landwirtschaftlichen Produktion im Inland sowie die privaten Interessen der Landwirte, ihr Gewerbe nicht unter zusätzlichen Schranken ausüben