namentlich der Verhältnismässigkeit und gegen die Verkehrszunahme. Demgegenüber spreche für die Massnahmen einzig ein öffentliches Interesse an einer Beschleunigung der Senkung der Phosphorkonzentration im Baldegger- und Hallwilersee – sofern ein solches denn überhaupt gegeben sei –, welches die entgegenstehenden Interessen nicht ansatzweise zu überwiegen vermöge. Wie bereits ausgeführt, reichen die bisherigen Massnahmen nicht aus, um die gesetzlichen Anforderungen an die Wasserqualität einzuhalten. Es spricht auch nichts dafür, dass die Anforderungen in Zukunft unter Weitergeltung der bisherigen Bestimmungen erreicht werden könnten.