Für das gesamte Einzugsgebiet des Baldeggersees dürften rund 55 % der landwirtschaftlichen Nutzflächen als beitragende Flächen eingestuft werden. Demnach seien auf einem entsprechend grossen Flächenanteil Massnahmen zur Verringerung der P-Einträge notwendig. Aufgrund des überwiegenden Anteils an beitragenden Flächen rechtfertigt sich vorliegend die vom Regierungsrat gewählte flächendeckende Lösung. Es ist kein praktikables bzw. nicht mit unverhältnismässig hohem Aufwand verbundenes milderes Mittel ersichtlich (vgl. dazu auch E. 6.2.3.2 vierter Abschnitt und E. 6.2.4.2 dritter Ab-schnitt hiernach).