Die Antragsteller bestreiten die Eignung bzw. Zwecktauglichkeit der neuen Massnahmen. Die Phosphorkonzentration in den drei Mittellandseen habe sich mittlerweile derart stark gesenkt, dass diese nicht mehr als Ursache für die unzureichende Qualität der Laichgewässer bzw. die Algenblüte ausgemacht werden könne, weshalb die Massnahmen betreffend Phosphorreduktion nicht geeignet seien, eine Verminderung der Algenblüten bzw. eine Verbesserung der Qualität des Laichgewässers zu bewirken. Diesen Vorbringen kann nicht gefolgt werden.